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   OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20   

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https://dejure.org/2020,23658
OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20 (https://dejure.org/2020,23658)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2020 - 1 W 9/20 (https://dejure.org/2020,23658)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2020 - 1 W 9/20 (https://dejure.org/2020,23658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige Streitwertfestsetzung; Mehrwert eines Vergleichs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04

    Beschwer des Rechtsmittelführers auch bei Streitwertbeschwerde erforderlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18

    Streitwert eines Prozessvergleichs: Mehrwert bei Miterledigung nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Denn auch solche begründen nur dann einen Vergleichsmehrwert, wenn sie zwischen dem Parteien des Rechtsstreits streitig gewesen sind (2. Zivilsenat a. a. O. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 21.7.2020, 3 W 66/20; OLG München, Beschluss vom 15.1.2020, 24 U 1530/19, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.6.2020, 17 U 96/20, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.3.2018, 10 W 8/18, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19

    Kein Vergleichsmehrwert durch Abgeltungsklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Denn auch solche begründen nur dann einen Vergleichsmehrwert, wenn sie zwischen dem Parteien des Rechtsstreits streitig gewesen sind (2. Zivilsenat a. a. O. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 21.7.2020, 3 W 66/20; OLG München, Beschluss vom 15.1.2020, 24 U 1530/19, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.6.2020, 17 U 96/20, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.3.2018, 10 W 8/18, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20

    Voraussetzungen eines Vergleichsmehrwerts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Denn auch solche begründen nur dann einen Vergleichsmehrwert, wenn sie zwischen dem Parteien des Rechtsstreits streitig gewesen sind (2. Zivilsenat a. a. O. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 21.7.2020, 3 W 66/20; OLG München, Beschluss vom 15.1.2020, 24 U 1530/19, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.6.2020, 17 U 96/20, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.3.2018, 10 W 8/18, zitiert nach Juris).
  • KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts: Beschwer der Partei durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Werden in einem Vergleich auch nicht rechtshängige Ansprüche geregelt, führt das allein noch nicht zwangsläufig zu einer Werterhöhung (2. Zivilsenat a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 6.6.2016, 19 W 9/16, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 3 W 66/20

    Streitwert eines Vergleichs mit Abgeltungsklausel betreffend Ansprüche nicht am

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
    Denn auch solche begründen nur dann einen Vergleichsmehrwert, wenn sie zwischen dem Parteien des Rechtsstreits streitig gewesen sind (2. Zivilsenat a. a. O. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 21.7.2020, 3 W 66/20; OLG München, Beschluss vom 15.1.2020, 24 U 1530/19, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.6.2020, 17 U 96/20, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.3.2018, 10 W 8/18, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 24.09.2020 - 6 W 271/20

    Mehrwert des Vergleichs durch Abgeltungsklausel

    cc) Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beschwerde auch deshalb unbegründet ist, weil etwaige - hier mitabgegoltene - Ansprüche gegenüber Dritten auf Rückzahlung des Kaufpreises zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens nicht streitig waren (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20, MDR 2020, 1082 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 W 9/20, jeweils zitiert nach juris).
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